Alphawave ist eine Praxis für Ergotherapie und Neurofeedback. Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen und Privatpatienten nach ärztlicher Verordnung sowie auch Selbstzahler. Als Patient erhalten Sie von Ihrem Arzt ein Rezept für Ergotherapie, welches Sie uns zu Beginn der Behandlung vorlegen. Die Neurofeedbacktherapie wird als Hirnleistungstraining DOPPELBEHANDLUNG oder als psychisch-funktionelle Behandlung abgerechnet.
Sie schließen mit unserer Praxis vor Behandlungsbeginn eine Honorarvereinbarung ab. Dabei verpflichten wir uns, die festgelegte therapeutische Leistung zu erbringen, Sie als Privatpatient den vereinbarten Preis unabhängig von der Erstattung durch Ihre private Krankenkasse zu erstatten. Bitte besprechen Sie mit Ihrer Privatkasse im Vorfeld die Abrechnungsmodalitäten
Die GebüTh -Gebührenordnung für Therapeuten bildet bei Alphawave die Grundlage zur Abrechnung mit Privatpatienten. Unsere Leistungen für privat versicherte Patienten und für beihilfeberechtigte Privatpatienten liegen in Höhe des 1,2-fachen Satzes der Krankenkassensätze der vdek.
Nach Beendigung des Rezeptes stellen wir Ihnen eine Rechnung nach unserer Honorarvereinbarung, die sie dann an die Praxis überweisen und bei Ihrer Kasse zur Erstattung einreichen.
Die ergotherapeutische Leistung wird über ein kassenärztliches Rezept abgerechnet. Für Erwachsene, die nicht von einer Zuzahlung befreit sind, gilt folgendes: Die Krankenkassen fordern zur Zeit 10% der Gesamtbehandlungskosten, plus 10 € pro Rezept von den Versicherten als Eigenanteil ein. Dies ist die sogenannte Zuzahlung.
Sind Sie Selbstzahler, so kommen Sie bitte auf uns zu und wir besprechen die weitere Vorgehensweise.
Gut zu wissen
Neurofeedback gilt als ergotherapeutische Leistung mit technischen Hilfsmitteln und kann nach Heilmittelvorgabe verordnet und abgerechnet werden:
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Annahme und Bearbeitung von Verordnungen zu gewährleisten – und Rückfragen möglichst zu vermeiden – finden Sie hier die wichtigsten Informationen gemäß Heilmittelverordnung 2020.