Praxis für Neurofeedback und Ergotherapie in München

Vergütung & Rezept

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Alphawave ist eine Praxis für Ergotherapie und Neurofeedback. Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen und Privatpatienten nach ärztlicher Verordnung sowie auch Selbstzahler. Als Patient erhalten Sie von Ihrem Arzt ein Rezept für Ergotherapie, welches Sie uns zu Beginn der Behandlung vorlegen. Die Neurofeedbacktherapie wird als Hirnleistungstraining DOPPELBEHANDLUNG oder als psychisch-funktionelle Behandlung abgerechnet.

Abrechnung & Kosten

Transparent geregelt für alle Patientengruppen

Privatpatienten

Sie schließen mit unserer Praxis vor Behandlungsbeginn eine Honorarvereinbarung ab. Dabei verpflichten wir uns, die festgelegte therapeutische Leistung zu erbringen, Sie als Privatpatient den vereinbarten Preis unabhängig von der Erstattung durch Ihre private Krankenkasse zu erstatten. Bitte besprechen Sie mit Ihrer Privatkasse im Vorfeld die Abrechnungsmodalitäten

Die GebüTh -Gebührenordnung für Therapeuten bildet bei Alphawave die Grundlage zur Abrechnung mit Privatpatienten. Unsere Leistungen für privat versicherte Patienten und für beihilfeberechtigte Privatpatienten liegen in Höhe des 1,2-fachen Satzes der Krankenkassensätze der vdek.

Nach Beendigung des Rezeptes stellen wir Ihnen eine Rechnung nach unserer Honorarvereinbarung, die sie dann an die Praxis überweisen und bei Ihrer Kasse zur Erstattung einreichen.

Für Kassenpatienten

Die ergotherapeutische Leistung wird über ein kassenärztliches Rezept abgerechnet. Für Erwachsene, die nicht von einer Zuzahlung befreit sind, gilt folgendes: Die Krankenkassen fordern zur Zeit 10% der Gesamtbehandlungskosten, plus 10 € pro Rezept von den Versicherten als Eigenanteil ein. Dies ist die sogenannte Zuzahlung.

Für Selbstzahler

Sind Sie Selbstzahler, so kommen Sie bitte auf uns zu und wir besprechen die weitere Vorgehensweise.

Gut zu wissen

Verordnung von Neurofeedback im Rahmen der Ergotherapie

Neurofeedback gilt als ergotherapeutische Leistung mit technischen Hilfsmitteln und kann nach Heilmittelvorgabe verordnet und abgerechnet werden:

  1. Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte Behandlung (Doppelstunde 2x30Min) – z.B. ICD-10-Codes: EN1, PS1, PS3, PS4
  2. Psychisch funktionelle Behandlung (60Min.) – z.B. ICD-10-Codes: PS1, PS2, PS3, PS4, EN1

Hinweise zur Ausstellung einer Verordnung für Ergotherapie

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Annahme und Bearbeitung von Verordnungen zu gewährleisten – und Rückfragen möglichst zu vermeiden – finden Sie hier die wichtigsten Informationen gemäß Heilmittelverordnung 2020.

Informationen zur Verordnung bei Neurofeedback im Rahmen der Ergotherapie

  1. Verordnungsform:
    Ergotherapie
  2. Diagnosenangabe:
    Ein ICD-10-Code ist zwingend erforderlich. Dieser bestimmt u. a.:
    • die Höchstmenge pro Verordnung
    • die orientierende Behandlungsmenge
    • das zugelassene Heilmittel laut Katalog
  3. Diagnosegruppe:
    Bitte die passende Gruppe laut Heilmittelkatalog eintragen (siehe unten).
  4. Leitsymptomatik:
    Entsprechende Kästchen ankreuzen. Eine ergänzende individuelle Beschreibung ist möglich.
  5. Heilmittelangabe:
    Bitte das entsprechende Heilmittel inkl. Menge und Einheiten eintragen.
    Optional: Zusatzangabe „Doppelstunde“ als Therapieziel bei Bedarf ergänzen.
  6. Hausbesuch:
    „Nein“ ankreuzen, da Neurofeedback leider nicht im häuslichen Umfeld durchgeführt werden kann.
  7. Therapiefrequenz:
    Idealerweise eine Spanne angeben (z. B. „1–3 pro Woche)
  8. Dringlicher Behandlungsbedarf:
    Bitte nur bei tatsächlichen Notfällen ankreuzen.
    Hintergrund: In Einzelfällen kann es Wartezeiten geben. Sollte die Frist von 14 Tagen nicht eingehalten werden können, wäre eine Korrektur der Verordnung notwendig.
  9. Therapieziel (optional):
    Auch hier kann „Doppelstunde“ als Ziel vermerkt werden, sofern gewünscht.